Schufa Scoring im Fokus des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil in Bezug auf die Auskunftei Schufa erlassen. Der EuGH hat die Verwendung des sogenannten Schufa Scores genauer unter die Lupe genommen und deutliche Vorgaben dazu gemacht. Künftig können sich Unternehmen bei der Kreditvergabe nicht mehr allein auf das Schufa Scoring berufen.
Zum Hintergrund: Die Auskunftei Schufa ist ein Privatunternehmen, das viele Daten über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt. Diese Daten gibt die Schufa an ihre Kunden weiter – etwa an Banken, Versicherungen, Handyanbieter oder Immobilienfirmen, die so einen Überblick über die Bonität einzelner Personen erhalten. Diese Daten ergeben den berüchtigten Schufa Score. Ist er positiv, erhalten Verbraucher leichter einen Kredit, eine Versicherung oder einen Handyvertrag. Ist er negativ, kann es sein, dass diese Personen Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen oder nur zu sehr schlechten Konditionen. Wie sich die Bewertung der Schufa genau zusammensetzt, ist das Betriebsgeheimnis der Auskunftei.
Gericht setzt enge Grenzen für Schufa Score
Der EuGH hat nun entschieden, dass Unternehmen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Begründet wurde dies mit dem Recht auf Menschlichkeit: sinngemäß heißt es in dem Urteil, dass ein Mensch – keine automatische Maschine – bei wichtigen Entscheidungen für unser Leben maßgeblich involviert sein muss.
Unternehmen dürfen künftig den Schufa Score, der die Bonität von Menschen beziffert, benutzen, um zu entscheiden, ob sie mit Kunden Verträge eingehen – “… aber nur, wenn er nicht die einzige Entscheidungsgrundlage ist.” Ab jetzt muss die Schufa sicherstellen, dass ihre Kunden auch andere Daten nutzen, um die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers zu prüfen. Das können zum Beispiel Einkommensnachweise oder Nachweise über gezahlte Rechnungen aus der Vergangenheit sein.