Die wichtigste deutsche Wirtschaftsauskunftei will ein neues Produkt einführen: CheckNow soll die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern basierend auf einem Kontocheck ermitteln. Verbraucherschützer und Politiker zeigen sich empört.
Schufa will Kontocheck nutzen
Das neue Produkt „CheckNow“ der Schufa sorgt für Aufsehen: es sieht vor, dass die Auskunftei Einblick in die Kontobewegungen der Verbraucher nimmt und basierend darauf die Kreditwürdigkeit bestimmt. Verschiedene Medien, darunter der NDR und die Süddeutsche Zeitung hatten die Schufa-Pläne öffentlich gemacht. Daraufhin entbrannte eine hitzige Debatte. Verbraucherschützer warnten vor einer völligen Durchleuchtung der Kunden, Politiker echauffierten sich, dass Bürger mit ihren Daten bezahlen müssten.
Kein wirklich neues Verfahren
Tatsächlich ist der Einblick ins Konto, um die Bonität zu prüfen, in anderen Ländern und auch in Deutschland längst üblich. Grundlage ist die von der EU 2016 verabschiedete PSD2-Zahlungsdiensterichtlinie, die die Kontoeinsicht für Drittanbieter regelt. 2018 wurde die Richtlinie für alle europäischen Länder verbindlich. Seitdem nutzen Anbieter wie beispielsweise Smava oder Finanzcheck das Verfahren des Kontochecks, um ihren Kunden maßgeschneiderte Kreditangebote zu unterbreiten – und natürlich auch, um die Bonität bei Kreditanfragen zu überprüfen. In den USA nutzt etwa die Neobank Chime den Kontocheck für ihr Produkt „Credit Builder“, mit dem Kunden ihre Kreditwürdigkeit aktiv verbessern können.
Kein wirklich neues Gesetz
Vor diesem Hintergrund erscheint die große Aufregung um das CheckNow-Produkt der Schufa etwas gekünstelt. „Weiß das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eigentlich nicht mehr, welche Gesetze im Bundestag verabschiedet worden sind?“ fragt Finanzexperte und Autor des it-finanzmagazins.de, Rudolf Linsenbarth verwundert. Immerhin wurde die PSD2-Richtlinie am 13. Januar 2018 über das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in Deutschland verabschiedet. Auch wenn das Vorgehen der Schufa grenzwertig sei, entspreche es doch der aktuellen Gesetzgebung, wie Linsenbarth zu Bedenken gibt. Problematisch sei dagegen, dass rechtlich nicht geklärt sei, wie die abgefragten Bankdaten im Anschluss genutzt werden könnten: „Wer so ein Gesetz beschließt, sollte die Möglichkeiten auch zu Ende denken und nicht am Ende den empörten Verbraucherschützer geben, wenn ein Unternehmen die eingeräumten Spielräume nutzt“, kritisiert der Finanzexperte.
Das Problem liegt woanders
Hier zeigt sich ein Problemaspekt der Schufa, der schon lange besteht: die intransparente Funktionsweise des Scorings. Bislang ist nicht bekannt, wie genau die Einstufungen der Kreditwürdigkeit zustande kommen. Viele Verbraucher leiden unter einer schlechten Bonität, obwohl Einträge bei der Auskunftei teilweise veraltet oder schlichtweg falsch sind. Eine Chance, um diesen Missstand zu beheben, wurde vor kurzem vertan: In einem Gerichtverfahren entschied der Bundesgerichtshof in diesem Jahr, dass die Schufa ihre Scoring-Formel nicht preisgeben muss.