Der Trend zu Negativzinsen hält unvermindert an: jetzt hat auch die Direktbank ING mitgeteilt, dass Kunden bald ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent auf Einlagen über 50.000 Euro zahlen müssen. Verbraucherschützer halten die Forderungen der Banken für unzulässig und wollen dagegen vorgehen.
Negativzinsen ab 50.000 Euro
Die Direktbank ING hat angekündigt, künftig Negativzinsen von Privatkunden ab Einlagen von 50.000 Euro zu verlangen. Der Schritt dürfte viele Kunden überraschen, erst im Februar hatte die ING ein Verwahrentgelt für Neukunden ab 100.000 Euro eingeführt. Laut Bank müssen Bestands- und Neukunden der ING ab November 0,5 Prozent Strafzins auf Guthaben über 50.000 Euro zahlen. Die ING ist mit neun Millionen Kunden die größte Direktbank in Deutschland. Erst 2020 hat die Online-Bank überhaupt Kontoführungsgebühren eingeführt.
Freibetrag gilt pro Konto
Die neuen Freibeträge und die Negativzinsen gelten für alle Konten, die ab dem 6. Juli neu eröffnet werden. Für Bestandskunden soll das Verwahrentgelt ab 50.000 Euro dann ab Anfang November fällig werden. Derzeit wären von den neun Millionen Bestandskunden der ING etwa 750.000 betroffen, das sind rund acht Prozent. Sie sollen in den kommenden Wochen angeschrieben und um Zustimmung gebeten werden, berichtet die FAZ. Nach dem richtungsweisenden BGH-Urteil vom April müssen Banken ab sofort die Zustimmung der Kunden für Gebührenerhöhungen einholen. Kunden, die den Negativzinsen nicht zustimmen, könnte die Kündigung drohen.
Allerdings gibt es Wege, wie Kunden bei der ING trotzdem knapp unter 100.000 Euro ohne Verwahrentgelt ablegen können: der Freibetrag von 50.000 Euro gilt je Konto. Kunden, die bislang nur ein Girokonto bei der Direktbank haben, können noch ein Tagesgeldkonto eröffnen und das Geld zwischen den Konten verteilen. Solange das Guthaben je Konto unter 50.000 Euro liegt, wird kein Strafzins erhoben.
Verbraucherschützer halten Negativzinsen für unzulässig
Die ING ist nach der Postbank und der Commerzbank die nächste große Bank, die Negativzinsen ab einer Einlagesumme von 50.000 Euro verlangt. Das Vergleichsportal Verivox zählt inzwischen 348 Kreditinstitute mit per Preisaushang ausgewiesenen Negativzinsen, das entspricht einem Viertel der untersuchten Banken in Deutschland. Damit hat sich die Zahl seit Anfang des Jahres mehr als verdoppelt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv will jetzt gerichtlich klären lassen, ob Minuszinsen auf Tagesgeld- und Girokonten generell erlaubt sind oder nicht. Die Verbraucherschützer halten entsprechende Verwahrentgelte für private Kunden grundsätzlich für unzulässig und haben an verschiedenen Landgerichten Klagen gegen fünf Kreditinstitute eingereicht, darunter Genossenschaftsbanken und eine Sparkasse.