Ein Basis-Girokonto sollte für Jedermann zur Verfügung stehen – 9 Euro Gebühr im Monat sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes dafür zu viel. Somit wird eine entsprechende Entgeltklausel der Deutschen Bank unwirksam.
Basiskonten sollten sich auch finanziell Schwache leisten können
8,99 Euro im Monat für ein Basis-Konto plus 1,50 Euro für eine Papier-Überweisung. Das ist laut BG-Urteil zu viel. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolgreich gewesen war (Az. XI ZR 119/19).
Die Deutsche Bank ging in Revision, die der BGH nun zurückwies. Laut Urteil ist ein Basiskonto ein Girokonto, auf das alle Personen einen Anspruch haben – auch finanziell Schwache, wie Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose oder Geflüchtete.
BGH legt keine Obergrenze fest
Laut Gesetz muss die Gebühr für die grundlegenden Leistungen eines Basiskontos wie Barein- und -auszahlung, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag und Girocard angemessen sein. Was angemessen ist beziehungsweise wo die Obergrenze liegen sollte, hat der BGH nicht festgelegt.
Finanztest hat erst kürzlich 185 Basiskontomodelle bei 124 Banken untersucht. Das Ergebnis: Menschen mit schwachem Einkommen zahlen oft mehr als Gehalts- und Rentenempfänger – über 200 Euro kostet die Kontoführung im Jahr in der Modellrechnung bei den teuersten Banken.