Beschwerde der Bankenverbände
Der Betreiber von Online-Vergleichsportalen, Check24 besitzt eine eigene Banklizenz und hat vor kurzem ein eigenes Banking-Angebot unter dem Namen „C24 Bank“ gestartet. Die neue Bank wirbt mit verschiedenen digitalen Girokonto-Modellen um Privatkunden. Gleichzeitig betreibt Check24 aber die einzige lizensierte Vergleichsplattform für Girokonten auf dem deutschen Markt. Das sorgt für Unmut unter den deutschen Banken. Jetzt haben sich der Verband der Sparda-Banken und der Genossenschaftsverband Bayern mit einer Beschwerde an die Bundesregierung gewandt.
Wettbewerbsverzerrung und Interessenskonflikt
In dem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) kritisieren die Verbände, dass der Markteintritt der C24 Bank die Wettbewerbssituation in unzulässiger Weise verzerre und auch die Objektivität von Check24 als zertifiziertem Anbieter einer Vergleichswebseite massiv in Frage stelle. Die Bankenverbände fordern die Politik nun zum Handeln auf: „Wir bitten Sie, entweder die Verordnung in dem Sinne nachzubessern, dass diese Interessenkonflikte von vornherein ausgeschlossen werden, beispielsweise mit der Einführung einer Unvereinbarkeitsklausel hinsichtlich der Doppelrolle von Anbieter von Bankingprodukten und Vergleichswebsitebetreiber, oder Check 24 aufzufordern, dass diese nun als Mitbewerber auf das Angebot einer Vergleichswebsite verzichten“, zitiert die FAZ aus dem Beschwerdebrief.
Wo ist der objektive Vergleich?
Die Bankenverbände kritisieren in ihrem Schreiben auch, dass die angedachte Förderung des Wettbewerbs durch die lizenzierte Vergleichsplattform bzw. die Schaffung eines objektiven Kostenvergleichs für Bankkunden durch das Check24-Angebot bislang kaum eingetreten sei. Stattdessen habe Check24 erhebliche Fehler in seinen Vergleichen. „Wir halten eine privatwirtschaftliche Vergleichswebsite nach wie vor für den richtigen Ansatz,“ schreiben die Bankenverbände weiter, „allerdings darf der Vergleich nicht in Händen von Anbietern liegen, die wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen“.