Schritt hin zur Digitalisierung des Wertpapierhandels
2019 hatte die Bundesregierung eine Blockchain-Offensive ausgerufen. Jetzt, kurz vor Ende der Legislaturperiode bringt die Bundesregierung das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWPG) auf den Weg. Die neue Regelung sieht vor, dass bei vielen Finanzanlagen auf die bislang übliche Papierform verzichtet werden kann. So erlaubt das eWPG, dass Schuldverschreibungen und elektronische Fondsanteile künftig rein virtuell begeben werden. Sogenannte Krypto-Fondsanteile auf Basis der dezentralen Blockchain-Technologie sollen bis Ende des Jahres folgen. Allerdings soll die Regelung technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden. Branchenexperten werten das als einen ersten wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung des Wertpapierhandels.
Positive Reaktionen auf das neue Gesetz
„Statt Urkunden in Tresoren reicht zukünftig die Eintragung in ein digitales Register“, zitiert die FAZ den CDU-Politiker Johannes Steiniger. Das Handelsblatt spricht bereits von einer “Zeitenwende”, der Digitalverband Bitkom zeigt sich ebenfalls sehr erfreut: “Wir sehen das Gesetz als einen zentralen Baustein der Digitalisierung des deutschen Finanzmarktstandorts an”, kommentiert Patrick Hansen vom Bitkom das eWPG. “Wir glauben, dass Deutschland mit diesem Vorhaben zu den führenden Staaten in diesem Bereich aufschließen kann“, so Hansen.
Digitale Wertpapiere sind umweltfreundlich, weil sie auf Papier verzichten. Der Begriff „digitale Wertpapiere“ bezieht sich dabei vorerst auf Schuldverschreibungen und Anleihe-Emissionen; Aktien sollen folgen, außerdem wohl noch in diesem Jahr Krypto- Fondsanteile. Spätestens nach drei Jahren ist eine Evaluierung durch die Bundesregierung vorgesehen. Es liegt dann an der nächsten Bundesregierung, Vorschläge zur Einführung elektronischer Aktien zu machen.