Betrug beim Online-Banking: Was tun?
Was die Bank tun muss und wie sich Phishing-Opfer wehren können
Wer Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist, sollte schnell handeln. Wichtig sind eine sofortige Meldung bei der Bank sowie eine Anzeige bei der Polizei. Denn nur so kann das abgebuchte Geld wieder zurückgefordert werden.
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So verhalten Sie sich richtig bei einer Phishing-Attacke
Wenn plötzlich hohe Geldsummen vom Konto abgebucht werden, sollten Betroffene schnell handeln. Sie könnten auf Phishing hereingefallen sein. Dabei verschaffen sich Kriminelle mit perfiden Methoden online Zugang zum Bankkonto ihrer Opfer und plündern es. Branchenexperten erklären, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um sich zu wehren. Denn, obwohl die Bank das gestohlene Geld den Betroffenen wieder gutschreiben muss, sieht die Realität oft anders aus. Mit dem Vorwurf, die Kunden hätten grob fahrlässig gehandelt, ziehen sich Banken häufig aus der Verantwortung. Als letzte Instanz bleibt den Betrugsopfern oft nur noch die Klage vor Gericht. Finanztip empfiehlt Betroffenen daher mehrere Anwaltskanzleien, die auf Phishing-Fälle im Bankbereich spezialisiert sind.
Bank informieren und Anzeige stellen
Wenn Betrüger erst einmal vom Konto abgebucht haben, sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen. Auch die Bank muss schnellstmöglich informiert werden: Betrugsopfer müssen dort ihr Konto sperren lassen und das Kreditinstitut auffordern, den fehlenden Geldbetrag auf das Konto zu überweisen. „Die Schadensmeldung an die Bank und die Aufforderung das Geld wieder dem Konto gut zu schreiben, sollte schriftlich erfolgen – in einem Brief oder einer E-Mail“, rät Finanztip-Rechtsexpertin Dr. Britta Beate Schön. „Denn der Nachweis kann im weiteren Prozess wichtig werden. Phishing-Opfer sollten gegenüber der Polizei oder Bank keine Vermutungen anstellen, wie es zu dem Online-Betrug gekommen ist.” Denn alles, was die Bankkunden sagen, kann auch gegen sie verwendet werden.
Einige Banken reagieren erst nach einer Klage
Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Dritte unbefugt auf ein Konto zugreifen, muss die Bank den Betrag sofort wieder gutschreiben (§ 675u BGB). Finanztip-Recherchen haben jedoch gezeigt: Einige Bankengruppen lehnen es kategorisch ab, ohne Gericht auch nur einen Cent zu ersetzen. „Banken versuchen nachzuweisen, dass der Kunde die Buchung autorisiert hat oder sie werfen ihm vor „grob fahrlässig“ gehandelt zu haben – also nicht mit der nötigen Sorgfalt“, erklärt Schön. „Gelingt der Bank der Nachweis, muss sie nichts erstatten und der Kontoinhaber bleibt auf seinem Schaden sitzen.“
Der Weg zum Anwalt kann sich lohnen
Wer alleine nicht weiterkommt, kann sich zunächst an die kostenlose Schlichtungsstelle für das jeweilige Kreditinstitut wenden. Hilft auch das nicht, bleibt nur noch die Klage. „Bei größeren Summen empfehlen wir, sich anwaltliche Unterstützung zu holen“, erklärt Finanztip-Expertin Schön. Zumal die Rechtslage kompliziert ist. „Phishing-Opfer sollten sich beraten lassen und klären, wie groß die Chancen auf Erfolg stehen und welche Kosten entstehen. Denn je größer die Schadenssumme ist, desto teurer wird der Prozess.“ Dabei sollten sich Betrugsopfer an eine spezialisierte Kanzlei wenden, die bereits Urteile und gerichtliche Vergleiche zugunsten von geschädigten Verbrauchern erstritten hat.
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