Der Streit um die Zustimmung der Kunden zu Gebührenerhöhungen geht in die nächste Runde. Jetzt haben offenbar erste Banken die Girokonten jener Kunden gekündigt, die den neuen AGB nicht zugestimmt haben.
Kunden müssen neuen AGB zustimmen
Bankkunden, die bewusst oder aus Nachlässigkeit nicht den neuen AGB ihrer Bank zugestimmt haben, droht jetzt die Kündigung des Girokontos. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom April 2021 müssen Banken in Deutschland die Zustimmung ihrer Kunden einholen, wenn sie die AGB ändern und beispielsweise Preiserhöhungen festsetzen wollen. Viele Banken hatten daher in den vergangenen Monaten Anschreiben an ihre Kunden versandt und um die Zustimmung etwa zur Erhöhung der Kontoführungsgebühr gebeten.
Während ein Großteil der Kunden den neuen AGB zugestimmt hat, gibt es einige Bankkunden, die ihre Zustimmung bislang nicht erteilt haben – ob aus Vergesslichkeit oder bewusster Ablehnung. Wie gehen die Banken nun damit um? Laut einem Bericht des Handelsblattes gehen immer mehr Banken dazu über, die Girokonten jener Kunden zu kündigen, die den Preiserhöhungen nicht zugestimmt haben.
Erste Banken kündigen Girokonten
Laut dem Bericht hat die Sparkasse Nürnberg rund 10.000 Kunden gekündigt, die Sparkasse Hannover zum Ende des vergangenen Jahres rund 9.000. Die Kündigungen sollen im Januar 2023 wirksam werden. Die Volksbank aus Offenburg/Villingen-Schwenningen soll nur einige wenige Kündigungen ausgesprochen haben, da die meisten Kunden den neuen AGB zugestimmt hätten. Bei der Commerzbank wiederum schließe man Kündigungen im weiteren Verlauf nicht explizit aus, wenn Kunden weiterhin auf die Anfragen nicht reagierten, heißt es im Handelsblatt.
Einen eigenen Weg hat offenbar die Postbank eingeschlagen: im Februar des vergangenen Jahres hatte die Deutsche-Bank-Tochter einer mittleren fünfstelligen Zahl von Kunden gekündigt, die den aktuellen Preisen nicht zugestimmt hatten. Allerdings hätten Kunden mit der Nutzung des Kontos nach Ende der Kündigungsfrist automatisch die AGB annehmen können – etwa durch eine Überweisung oder Kartenzahlung. Dieses Vorgehen hat nun Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Eine Überweisung sei nicht automatisch eine Zustimmung zu Preiserhöhungen, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Nach Informationen des Handelsblatts erlauben auch die Kreissparkasse Köln und Hannover ihren Kunden, die Zustimmung auch noch nach einer Kündigung zu erteilen. Auch bei der Sparkasse Nürnberg beispielsweise hätten viele Kunden nach dem Kündigungsschreiben noch reagiert und den neuen AGB dann doch zugestimmt.