Wie profitieren die Bürger von den neuen Regelungen?
Was ändert sich für die Verbraucher im neuen Jahr? Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der hohen Inflation hat die Bundesregierung für 2023 einige Änderungen zur Entlastung der Bürger angestoßen. Hinzu kommen kleinere und größere Neuerungen bei Steuern, Sozialversicherung usw.
Familien
Das Kindergeld steigt ab Januar 2023 für Kinder auf 250 Euro - das sind jeweils 31 Euro mehr für die ersten beiden Kinder und 25 Euro für das dritte Kind. Einkommensteuerpflichtige Eltern profitieren außerdem von dem um 404 Euro auf jährlich 8.952 Euro erhöhten Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).
Für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zum Januar 2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich erhöht.
Arbeitnehmer
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von 10.347 Euro auf 10.908 Euro steigen. Eine Steuerersparnis kann sich auch durch die Homeoffice-Pauschale ergeben, die bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro - 5 Euro je Arbeitstag - auf die Werbungskosten anrechenbar ist. Um die sogenannte kalte Progression zu verringern, werden auch die Grenzen, bei denen der jeweils nächsthöhere Einkommensteuersatz greift, nach oben verschoben.
Zustimmung findet dieser Ansatz beim Chefvolkswirt der Targobank, Otmar Lang: "Es ist richtig, die kalte Progression und die Erhöhung der Freibeträge jetzt anzupacken. So können Arbeitnehmende mehr Geld in der Tasche haben, ohne dafür horrende Lohnerhöhungen fordern zu müssen - und damit eine Lohn-Preis-Spirale auszulösen, die die gegenwärtige Inflation zusätzlich anheizen würde."
Allerdings sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vielfach mit höheren Beitragskosten konfrontiert: So steigt der Zusatzbetrag für die gesetzliche Krankenkasse von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens, die Hälfte davon entrichten die Arbeitnehmenden. Auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung steigen um 0,1 auf 2,6 Prozent. Schließlich erhöhen sich auch die Kosten für die Rentenversicherung - hier steigen die Beiträge um einen Zehntel Prozentpunkt auf 18,7 Prozent. Abgemildert wird dies für viele aber dadurch, dass ab 2023 die Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar sind.
Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf digitalem Wege. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.
Mindestlohn und Wohngeld
Für Beschäftigte in Niedriglohnbereichen hat sich der Mindestlohn bereits im Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Haushalte mit niedrigem Einkommen können ab Anfang 2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen. Wegen der gestiegenen Energiekosten ist es von durchschnittlich 177 Euro um rund 190 Euro erhöht worden. Während das Wohngeld bisher rund 600.000 Haushalte beziehen konnten, verändern sich die Einkommensgrenzen durch die Wohngeldreform zum Januar 2023 so, dass rund zwei Millionen Haushalte in dessen Genuss kommen können.
Auszubildende und Studierende
Im Zuge der BAföG-Reform haben sich für Studierende Freibeträge und Bedarfssätze ab dem Wintersemester 22/23 deutlich erhöht. Der Höchstsatz liegt jetzt bei 934 EUR inkl. Zuschläge. Bisher ließen sich 290 Euro durch Jobben verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des bezogenen BAFöG hatte, ab Januar steigt die Grenze auf 330 Euro.
Im Zuge des dritten Entlastungspaketes zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende angekündigt, die Anfang 2023 ausgezahlt werden soll.
Rentner
Kurz vor dem Jahreswechsel, noch im Dezember 2022, sollen Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Von der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags profitieren auch viele Ruheständler. Die Erhöhung führt dazu, dass oft gar keine Einkommensteuer mehr fällig ist.
Sparen und Kapitalanlage
Bisher lag der Freibetrag für Kapitalerträge Alleinstehender bei 801 Euro, 2023 steigt er auf 1.000 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die darüber liegenden Erträge werden wie bisher pauschal mit 25 Prozent versteuert - gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sinnvoll ist es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Situation anzupassen - auch wenn man zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer nach der Steuererklärung zurück erhält.
“Die Anhebung des Freibetrags für Kapitalerträge war überfällig und setzt so einen wichtigen Anreiz für Geldanleger”, meint Otmar Lang von der Targobank. “Wer nichts auf die hohe Kante legt, muss bei der absehbaren Entwicklung des Rentenniveaus damit rechnen, sich irgendwann stark einschränken zu müssen.”
Hausbesitz und Miete
Wer Gas zum Heizen und für warmes Wasser nutzt, muss in diesem Winter tiefer in die Tasche greifen. Etwas abgemildert wird dies durch den am 1. Oktober 2022 (bis März 2024) gesenkten Mehrwertsteuersatz für Gas von 19 auf 7 Prozent.
Die hauptsächliche Entlastung bei den Heizkosten soll die sogenannte Gaspreisbremse bewirken, für die der Staat ein Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro bereitstellen will. Zunächst übernimmt der Staat anstelle der Fernwärme- oder Gasverbraucher die Dezember-Abschlagszahlung. Bei der Festlegung des Abschlags soll nicht nur die bisherige Verbrauchsmenge, sondern auch der im Dezember geltende Gaspreis herangezogen werden.
Zurzeit ist geplant, dass der Gaspreis für Privathaushalte ab dem kommenden Jahr auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent) gedeckelt wird - allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Für die letzten 20 Prozent soll der Versorger den jeweils aktuellen Gaspreis abrechnen. Bei Mietern, die kein direktes Vertragsverhältnis mit einem Versorgungsunternehmen haben, wirken sich diese Effekte erst bei der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung durch die Hausverwaltung aus.
Ähnlich wie beim Gas können die Haushalte auch bei der Elektrizität 80 Prozent der im Vorjahr bezogenen Energiemenge zu einem nach oben auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelten Preis beziehen. Diese Strompreisbremse soll bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Feststeht außerdem, dass es künftig lukrativer wird, ein bestehendes oder geplantes Eigenheim mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten: Für kleine ab Ende Juli 2022 neu in Betrieb genommene Anlagen (bis 10 Kilowatt Leistung) mit Eigenverbrauch ist die Einspeisevergütung von 6,24 Cent auf 8,2 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Bisher galt die Regelung, dass nur maximal 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für Anlagen, die ab 2023 neu in Betrieb genommen werden, gilt diese Einschränkung nicht mehr.
Autofahren
Die planmäßige stufenweise jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung (5 Euro mehr je Tonne) hätte zum Jahreswechsel eigentlich zu einer weiteren Verteuerung von Benzin und Diesel führen sollen. Im Zuge des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung diese Erhöhung um ein Jahr verschoben.
Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Papier-Führerschein bis zum 19. Januar 2023 in die neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format umtauschen. Vor allem für Berufstätige, die das Auto nutzen, um damit täglich zur Arbeit zu kommen, könnte sich das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket rechnen. Wenn die Verkehrsverbünde alle organisatorischen Hürden zum Jahreswechsel genommen haben, soll es zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Ob das "Deutschlandticket", wie es offiziell heißen soll, für Berufspendelnde wirklich attraktiver ist als das Auto, hängt aber auch von der Qualität der Bahn- und Busverbindungen auf dem Arbeitsweg ab.