Im Zuge des Zockerkampfes um die Gamestopp-Aktie erlitten einige Hedgefonds, aber auch Privatanleger massive Verluste. Jetzt hat sich die BaFin mit einem offiziellen Statement an private Anleger gewandt und sie ausdrücklich vor Aufrufen in den Sozialen Medien gewarnt.
BaFin warnt Privatanleger
Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat ein offizielles Statement zum Gamestop-Hype auf ihrer Website veröffentlicht. Privatanleger werden ausdrücklich davor gewarnt, sich bei ihren Entscheidungen auf Aussagen in den Sozialen Medien, Internetforen und Apps zu stützen: „Es besteht ein erhebliches Verlustrisiko, da auf kurzfristige Kurssteigerungen, die infolge der Aufrufe und entsprechenden Spekulationen entstehen, starke Kursrückgänge folgen können“, heißt es auf der BaFin-Webseite. „Auch ein zu beobachtendes erhöhtes Umsatzvolumen kann rasch wieder einbrechen und den Verkauf der erworbenen Wertpapiere erschweren. Es besteht auch die Gefahr, dass in Sozialen Medien falsche oder irreführende Aussagen getroffen werden. Zudem können Aufrufe dazu dienen, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, um von steigenden Kursen dieser Aktien gezielt zu profitieren“, so die Warnung der Behörde.
Damit reagiert die BaFin auf den Zockerkampf, der sich im Januar um die Aktie des US-amerikanischen Videospieleherstellers Gamestop abgespielt hatte. Nach Aufrufen bei Telegram und Reddit hatten Kleinanleger den Kurs der Gamestop-Aktie durch massenhafte Käufe nach oben getrieben und so einigen Hedgefonds, die auf einen sinkenden Kurs gewettet hatten, empfindliche Verluste zugefügt. Allerdings kam es kurz nach dem Hype zu einem Kurseinbruch, so dass auch Privatanleger, die das Papier nicht rechtzeitig verkauften, Verluste erlitten. Die Gamestop-Affäre beschäftigt jetzt die Justiz in den USA.
Vorsicht vor Marktmanipulation!
Die BaFin hat zudem eine eigene Broschüre zum Thema „Marktmanipulation“ herausgegeben. Darin fordert die Behörde private Anleger auf, vorsichtig zu sein, wenn es um “heiße Anlagetipps” geht: In den vergangenen Jahren seien zahlreiche Unternehmen einzig zu dem Zweck gegründet worden, um an das Geld von Anlegern zu gelangen. Häufig hätten diese in der Mehrheit außerhalb der Europäischen Union ansässigen Gesellschaften überhaupt keine Geschäftstätigkeit. Vorsicht ist geboten, wenn sehr hohe Gewinne versprochen werden und eine Entscheidung unter Zeitdruck gefordert wird. Folgende Abzockmethoden kommen besonders oft vor und sollten von Privatanlegern in jedem Fall abgelehnt werden:
- Empfehlungen in Börsenbriefen
- Cold Calls – unbekannte Person gibt Tipp am Telefon
- Aktien-Spams per E-Mail
- Faxe mit vermeintlichen Insidertipps
Wer Opfer einer Marktmanipulation geworden ist, sollte sofort Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Darüber hinaus können sich Privatanleger auch direkt an die BaFin wenden. Die Behörde prüft den Sachverhalt und zeigt ihn bei Anhaltspunkten für Marktmanipulation der zuständigen Staatsanwaltschaft an.