Steuern auf Kryptowährungen: Was Anleger wissen müssen

Kryptowährungen & Steuern: Tipps zur Haltefrist, steuerlichen Freigrenzen, etc.

Die sogenannten Kryptowährungen wurden vor wenigen Jahren noch belächelt. Einige Experten haben den Coins keine rosige Zukunft vorausgesagt. Bitcoin, Ethereum und Co. sind mittlerweile etabliert und in fast jedem Portfolio bei Geldanlegern ein fester Bestandteil. Im Jahr 2024 wurde mit 73.738,00 $ pro Bitcoin ein Allzeithoch verzeichnet. Wie sieht es aber eigentlich mit Steuern auf die Kryptowährungen aus? Dies sollten Anleger unbedingt wissen.

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05.07.2024

Vom Bundesfinanzministerium werden Kryptowährungen als "anderes Wirtschaftsgut" bezeichnet

Der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen unterliegt der persönlichen Einkommensteuer, sofern Gewinne innerhalb eines Jahres realisiert werden. - Quelle: Shutterstock.com

Das Bundesfinanzministerium stuft Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Solana oder Litecoin nicht als gesetzliches Zahlungsmittel ein. Die Coins werden in einem Schreiben aus dem Jahr 2022 als "anderes Wirtschaftsgut" bezeichnet. Nach einem Fall aus dem Frühjahr 2023 ist der Bundesfinanzhof ebenfalls dieser Auffassung und hat in einem Fall auch so entschieden. Wer also Gewinne aus dem Kauf und Verkauf bei Bitcoin oder einem guten Bitavo Ripple Preis erzielt, wird steuerlich anders behandelt, als wenn Gewinne aus Aktien erzielt werden. Werden Wertpapiere verkauft, die einen Gewinn von mehr als 1.000 Euro erzielen, führt die Bank automatisch 25 Prozent, abzüglich des Freibetrags an die zuständigen Finanzbehörden ab. Wird allerdings mit Kryptowährungen gehandelt, fällt diese Abgeltungssteuer nicht an.

Kryptowährungen werden von den Finanzbehörden ähnlich wie Kunstgegenstände behandelt

Kryptowährungen, Krypto-Fonds und sogenannte NFTs werden steuerlich wie Gemälde oder Kunstgegenstände behandelt. Der Handel fällt somit unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Dieser Umstand hat für Privatpersonen, die Kryptowährungen kaufen, einen großen Vorteil. Wer die Kryptowährungen länger als 365 Tage hält, kann die in dieser Zeit erzielten Gewinne vollständig behalten und muss keine Steuern entrichten. Schauen Sie sich den live Dogecoin Kurs bei Bitvavo in Euro an. Für die Gewinnermittlung der Geldanlage wird einfach der Verkaufspreis und Gebühren wie der Spread vom Einkaufspreis abgezogen. Werden Bitcoin, Ripple oder Ethereum zu einem früheren Zeitpunkt verkauft, beträgt der Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent. Die breite Spanne hängt vom persönlichen Einkommen und dem Familienstand ab. Es können auch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag anfallen.

Verluste bei Kryptogeschäften können beim Finanzamt geltend gemacht werden

Einige Anleger verkaufen ihre Kryptowährungen mit Verlust. Wie jede andere Investition kann natürlich auch ein Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Der Verlust kann mit Gewinnen aus anderen Geldanlagen oder mit Gewinnen aus dem Vorjahr gegengerechnet werden. Für die Veräußerungsgeschäfte räumt das Finanzamt eine Freigrenze ein. Diese Freigrenze liegt momentan bei 600 Euro pro Jahr. Werden die Kryptowährungen vor dem Ende der Haltefrist verkauft und der Gewinn übersteigt die Freigrenze der Geldanlage, muss der komplette Gewinn versteuert werden. Gewinne unter der Freigrenze sind wiederum steuerfrei. Die Freigrenze darf nicht mit dem Freibetrag verwechselt werden. Beim Freibetrag wird übrigens nur jeder Euro versteuert, der über diesem Betrag liegt.

Gewinne aus Kryptowährungen werden bei der Steuererklärung in der Anlage SO angegeben

In Deutschland hat jeder Bürger bei der Steuererklärung die Mitwirkungspflicht. Dies bedeutet, dass auch die Geschäfte mit Kryptowährungen offengelegt werden müssen. Die Gewinne von Bitcoin und Co. werden in der Anlage für sonstige Einkünfte (SO) deklariert. Da allerdings die Anlage nicht speziell auf Gewinne aus Kryptowährungen zugeschnitten ist, kann es Sinn ergeben, die gemachten Angaben auf einer separaten Anlage schriftlich zu erklären. Die Belege und Kontoauszüge der Kryptowährungen sollten für Rückfragen des Finanzamts aufgehoben werden.

Fazit

Kryptowährungen werden von den Finanzbehörden nicht als offizielle Zahlungsmittel eingestuft und müssen daher wie Kunstgegenstände versteuert werden. Wer seine Bitcoins länger als 365 Tage hält, erhält seine Gewinne steuerfrei. Die Gewinne müssen bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.

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