Unterschiedliche Arten von Schecks
Sie haben am Bonusprogramm Ihrer Krankenkasse teilgenommen? Dann bekommen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit den Bonus als Verrechnungscheck per Post zugeschickt. Doch vor allem jüngere Leute wissen in Zeiten von Paypal, Mobile Banking und Co. gar nicht, wie solch ein Scheck „funktioniert“. Wir klären auf.
Generell unterscheidet man zwischen drei Scheckarten:
- Barscheck: Bei diesem Scheck wird der vermerkte Betrag von der Bank bar ausgezahlt.
- Verrechnungsscheck: Hierbei wird der Betrag von der Bank auf Ihr Girokonto überwiesen. Sie können aber erst auf das Geld zurückgreifen, wenn überprüft wurde, dass das Konto des Scheck-Herausgebers gedeckt ist. Das dauert in der Regel zwischen drei und zehn Tage. Generell kann jeder diesen Scheck einlösen. Der ursprüngliche Empfänger muss auf der Rückseite aber unterschrieben haben.
- Orderscheck: Hierbei handelt es sich um einen Verrechnungscheck, auf dem der Name der Person vermerkt ist, die den Scheck einlösen kann. Das bietet zusätzliche Sicherheit, da sich der angegebene Empfänger bei der Bank ausweisen muss, um den Scheck einzulösen.
Einen Scheck bei der Bank einlösen
Einen Scheck lösen Sie immer bei Ihrer Hausbank ein. Sind Sie Kunde bei einer Filialbank, gehen Sie zur nächsten Filiale, um den Scheck dort einzureichen. Dafür müssen Sie vor Ort ein Scheckeinreichungsformular ausfüllen. Dieses geben Sie zusammen mit dem Scheck am Schalter ab. Ist der Weg zu einer Filiale zu weit, können Sie telefonisch erfragen, wie Sie den Scheck postalisch einsenden können. In der Regel wird Ihnen das Scheckeinreichungsformular per Post oder E-Mail zugeschickt oder Sie können es sich auf der Banken-Webseite herunterladen. Das ausgefüllte Formular schicken Sie dann zusammen mit dem Scheck an Ihre Bank.
Bei Direktbanken haben Sie nicht die Möglichkeit, den Scheck in einer Filiale einzulösen. Hier geht das ausschließlich über den Postweg. Bei vielen Direktbanken ist es ausreichend, wenn Sie den Scheck mit Ihrer IBAN sowie Ihrer Unterschrift per Post an die Hauptgeschäftsstelle schicken. Bei anderen Direktbanken müssen Sie ein entsprechendes Formular auf der Webseite herunterladen und dieses mit dem Schick per Post versenden.
Fristen für die Scheckeinlösung
Ein Scheck ist nicht unbegrenzt gültig. Oftmals ist die Frist auf dem Scheck vermerkt. Wenn nicht, gelten laut Artikel 29 des Scheckgesetzes (ScheckG) folgende Fristen:
- Schecks, die in Deutschland ausgestellt werden, haben eine Frist von acht Tagen.
- Für das europäische Ausland gilt eine Frist von 20 Tagen.
- Für alle anderen Ausstellungsorte muss der Scheck innerhalb von 70 Tagen eingereicht werden.
Wichtig: Banken sind nur innerhalb dieser Fristen dazu verpflichtet den Scheck einzulösen. Verspätet eingereichte Schecks werden aber von vielen Banken aus Kulanz noch ausgezahlt. Die Frist bezieht sich dabei auf das Ausstellungsdatum des Schecks und nicht auf den Zeitpunkt, an dem Sie ihn erhalten haben.
Gebühren für das Scheckeinlösen
Oftmals fallen für das Einlösen eines Schecks bei der Bank Gebühren an. Diese variieren von Institut zu Institut. In der Regel liegen die Gebühren zwischen zwei und zehn Euro im Inland. Wenn Sie bei einer Filialbank ein Premiumkonto mit hoher Kontoführungsgebühr haben, müssen Sie für das Scheckeinlösen zumeist nichts bezahlen. Einige Direktbaken erheben grundsätzlich keine Gebühren für das Einreichen eines Schecks.
Bei einem Auslands-Scheck liegen die Gebühren deutlich höher. Auch hier gibt es zwischen den Banken mitunter deutliche Unterschiede. Die Mindestgebühren bewegen sich zwischen zehn und 50 Euro. Bei höheren Beträgen wird ein prozentualer Teil einbehalten. Dieser liegt bei vielen Banken zwischen 0,15 und 0,3 Prozent. Bei Filialbanken kann der Prozentsatz noch höher ausfallen.
Darauf sollten Sie achten
Achten Sie darauf, das auf dem Scheck folgende Angaben vermerkt sind: Das Wort „Scheck“, der Name der zu belastenden Bank, die Kontonummer des Herausgebers, der Geldbetrag auf dem Scheck ist in Zahlen und Buchstaben vermerkt, Datum oder Ort des Ausstellungsdatums sowie Unterschrift vom Zahlungsleistenden. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Schecke ungültig und kann nicht eingelöst werden.
Ein Scheck hat erst bei erfolgreicher Einlösung einen Wert, also wenn die Deckung des Herausgeberkontos überprüft ist. Aus diesem Grund sollten Sie niemanden im Gegenzug Geld überweisen oder bestellte Ware versenden, bevor Sie die Deckung von Ihrer Bank nicht haben prüfen lassen.