Kreditkarten mit Reiseschutz
Der Urlaub steht vor der Tür und Sie fragen sich, was alles mit muss? Eine Kreditkarte wäre schon mal eine Option – unter anderem wegen des Reiseschutzes. Viele Kreditkarten – in der Regel die Premium-Modelle – inkludieren ein zusätzliches Versicherungspaket. Darin enthalten sind beispielsweise:
- Reiseabbruchversicherung
- Flug- und Gepäckverspätungsversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Auslandsreisekrankversicherung
- Auslands Unfallversicherung
- Reiserechtsschutz
Vor allem bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Reiseland kann dies hilfreich sein – insbesondere, wenn man noch keinen Reiseschutz hat.
Gebundene und ungebundene Kreditkarten
Kreditkarten werden sowohl von Banken und Sparkassen als auch von anderen Anbietern vermarktet. Ist eine Bank oder Sparkasse Herausgeber einer Kreditkarte, ist die Karte zumeist an ein Girokonto gebunden. Hierbei gilt: Direktbanken vermarkten besonders preislich attraktive Kreditkartenangebote. Aber: In der Regel werden keine Premium-Karten mit umfangreichem Versicherungsschutz angeboten.
Sogenannte Premium-Kreditkarten, also Gold- oder Platinkarten, inkludieren in der Regel ein umfangreiches Versicherungspaket. Wichtig: Premium-Kreditkarten haben zumeist eine hohe Jahresgebühr und setzen eine gute Bonität voraus.
Alternativ gibt es ungebundene Kreditkarten, die an kein Bankkonto geknüpft sind. Herausgeber sind hier etwa ADAC, Lufthansa oder American Express. Diese werden einfach mit einem bestehenden Konto verknüpft. Oftmals gibt es hier noch ein Bonusprogramm, mit dem Sie beispielsweise Flugmeilen sammeln können.
Kartentypen im Überblick
Es gibt unterschiedliche Kreditkarten-Typen. Bei Charge-Karten werden sämtliche Ausgaben, die über die Kreditkarte getätigt werden, gesammelt und einmal im Moment vom angegebenen Referenzkonto (in der Regel das Girokonto) abgebucht. Bei Revolving-Cards sind hingegen Ratenzahlungen möglich. Beide Kartentypen können im Urlaub unter anderem für Hotel- oder Mietwagenreservierungen genutzt werden.
Sogenannte Debit-Cards sind keine echten Kreditkarten, da sie keinen Kreditrahmen gewähren. Der gezahlte Betrag wird also sofort vom Konto abgebucht. Solche Karten werden von Autovermietungen und Hotels oft nicht akzeptiert. Dasselbe gilt für Prepaid-Kreditkarten, die auf Guthabenbasis funktionieren.
Gebühren für die Kreditkartennutzung im Ausland
Unabhängig davon, ob Sie die Karte im Ausland nutzen oder nicht, berechnen viele Kartenherausgeber eine Jahresgebühr. Es gibt aber auch kostenlose Karten. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Jahresgebühr auch über das erste Jahr hinaus wegfällt.
Je nach Anbieter können Gebühren für das Bargeldabheben am Automaten anfallen – sowohl im Inland als auch in der Eurozone oder im Nicht-EU-Ausland. Die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich. Sowohl vier Prozent als auch 22,8 Prozent auf den abgehobenen Betrag sind möglich. Bei kleineren Beträgen erheben viele Anbieter einen Mindestsatz, der zwischen vier und sechs Euro liegt.
Das sogenannte Auslandseinsatzentgelt wird oft verlangt, wenn die Kreditkarte für Zahlungen und Abhebungen im Nicht-EU-Ausland genutzt wird. Die Gebühr liegt oft zwischen einem und zwei Prozent.
Eine Fremdwährungsgebühr fällt an, wenn Sie im Ausland in einer fremden Währung zahlen oder Geld abheben. Berechnet wird für die Umrechnung in Euro in der Regel ein Prozentsatz des fälligen Betrags. Wenn Sie in Deutschland und der Eurozone mit der Kreditkarte bezahlen, müssen Sie Fremdwährungsgebühren nicht zahlen.
Achtung vor Zinsen: Wenn Sie den monatlichen Zahlbetrag Ihrer Kreditkarte nicht auf einmal zurückzahlen, sondern in Raten, fallen Zinsen an. Diese sogenannten Sollzinsen sind je nach Anbieter unterschiedlich hoch. Bei vielen Anbietern liegt der Zinsbetrag bei 20 Prozent oder mehr.
Wenn Sie Ihre Kreditkarte verlieren oder diese gestohlen wird, haften Sie laut Gesetz mit einem Eigenanteil von maximal 150 Euro (Paragraph 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Ob Sie für den Verlust der Karte selbst haften, können Sie in den AGB des jeweiligen Kreditkarten-Anbieters nachlesen.
Achtung: Für den Verlust in voller Höhe haften müssen Sie, wenn Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Grobe Fahrlässigkeit besteht zum Beispiel dann, wenn Sie den Verlust der Karte oder einen Betrug nicht schnellstmöglich an das Kreditinstitut oder den Anbieter gemeldet haben.
Wichtig: Für Schäden, die nach der Kartensperrung entstehen, haften Sie in der Regel nicht. Sperren Sie Ihre Karte nach Bemerken des Verlustes also so schnell wie möglich über die kostenlose Nummer (+49) 116 116.
Kreditkarten im Ausland nutzen – Vorteile
- mitunter Reisepaket inklusive
- Die Jahresgebühr einer Premium-Kreditkarte ist häufig deutlich günstiger als eine separat abgeschlossene Reiseversicherung.
- lohnt sich vor allem für Vielreisende
- Zusätzlich können Sie mit der Kreditkarte im In- und Ausland schnell und unkompliziert und oftmals kostenlos zahlen.
Kreditkarten im Ausland – Nachteile
- mitunter hohe Jahresgebühr zwischen 50 und mehreren hundert Euro
- Privat gebuchte Ferienwohnungen oder Ferienhäuser sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten.
- Versicherungsschutz ist mitunter an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie Reisen müssen für einen gültigen Versicherungsschutz mit der Kreditkarte bezahlt werden.
- Bei einigen Kreditkarten ist nur der Kartenbesitzer mitversichert.
- hohe Fremdwährungsgebühren möglich