Girokonto kündigen: Was man bei der Kündigung beachten muss!

Fristen, Ablauf und Wechselservice: Das sollten Sie beachten

Wenn Ihnen die Gebühren bei Ihrer Bank zu viel werden, können Sie das Girokonto wechseln. Sie haben das Recht, das Konto jederzeit zu kündigen. Der Wechsel zu einer anderen Bank ist lange nicht so aufwendig, wie viele befürchten. Auf was Sie bei der Kündigung Ihres Girokontos achten müssen, lesen Sie hier.

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Das Kündigungsschreiben

Sollten Sie mit Ihrem Girokonto nicht mehr zufrieden sein, können Sie es kündigen. Dies geht oft einfacher als man denkt.

Das Girokonto gilt als grundlegende Geldanlageform für den alltäglichen Zahlungsverkehr und als Basis für alle modernen Bankdienstleistungen wie Überweisung, Bargeldversorgung oder Online Banking. Wenn Sie mit dem Service Ihrer Bank nicht mehr zufrieden sind oder die Gebühren zu hoch sind, können sie das Konto kündigen.

Dies geht ganz einfach mit einem formlosen Kündigungsschreiben, das Sie per Post oder Fax an Ihre Bank schicken. Bei einigen Banken oder Sparkassen können Sie das Girokonto auch online über ein entsprechendes Formular kündigen. Wichtig: In der Kündigung sollten Sie unbedingt Ihre neue Bankverbindung angeben. Nur so kann das Guthaben auf das Konto bei der neuen Bank überwiesen werden. Alternativ können Sie sich  den Betrag auch bar auszahlen lassen.

Auf Fristen achten

Bei einem Girokonto gibt es laut § 675h BGB keine gesetzlichen Kündigungsfristen. Aber: Bei den Banken kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist festlegt sein. Diese darf aber nicht mehr als einen Monat betragen.

Bevor Sie Ihr altes Girokonto kündigen, sollten Sie ein neues eröffnen. Am besten ist es, wenn Sie dies zwei bis drei Monate vor einer Kündigung tun. Zudem sollten Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Daueraufträge und Lastschriften umgestellt werden müssen. Andernfalls könnten Rechnung nicht bezahlt und Mahnungen ausgestellt werden.

Nutzen Sie den Kontowechselservice

Bei einem Kontowechsel erhalten Sie Unterstützung in Form eines sogenannten Kontowechselservices. Solch einen Service bieten viele Banken an. In den Leistungen enthalten sind dabei:

  • die Übertragung des bestehenden Saldos auf das neue Konto
  • das Auslesen von Daueraufträgen
  • die Kündigung des bestehenden Kontos
  • die Benachrichtigung aller Parteien für Zahlungen und Abbuchungen

Unterschieden wird dabei zwischen zwei  Arten: gesetzlicher Kontowechselservice und freiwilliger Kontowechselservice. Seit 18. September 2016 sind alle deutschen Banken gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Das Zahlungskontengesetz sieht zudem vor, dass der gesamte Wechsel-Prozess nicht länger als zwölf Geschäftstage dauern darf. Hier füllt der Kunde ein Ermächtigungsformular aus, das der Bank erlaubt, beim alten Finanzinstitut alle Daten anzufragen.

Beim freiwilligen Kontowechselservice arbeiten die Banken mit Dienstleistern zusammen, die den Kontowechsel übernehmen. Um den Service zu nutzen, müssen Sie bei der neuen Bank das Girokonto eröffnen. Mit den Daten der alten Bank melden Sie sich dann beim Wechselservice an, der mit Ihrer neuen Bank zusammenarbeitet.

Wichtig: Beide Wechselservices können nicht Ihre Kontodaten bei Anbietern wie Amazon, Paypal und iTunes ändern. Das müssen Sie selbst tun.

Kündigung des Girokontos durch die Bank

Auch Banken besitzen das Recht, das Konto zu kündigen. Dafür muss aber ein triftiger Grund vorliegen, zum Beispiel, wenn Sie plötzlich viel Vermögen verlieren oder Sie privatinsolvent sind. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall mindestens zwei Monate.

Bei Sparkassen ist das hingegen etwas strikter geregelt. Hier muss ein sachgerechter Grund genannt werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen steht dazu: „Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“

Wenn Ihre Bank Ihnen das Konto kündigt, können Sie Einspruch einlegen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich bei Problemen an den Ombudsmann der Bank zu wenden. Dieser kann helfen, zu vermitteln und zu schlichten.

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