Unbekannte Abbuchungen vom Girokonto
Sie haben beim letzten Kontocheck eine unbekannte Abbuchung von Ihrem Girokonto entdeckt? Dann sollten Sie zügig handeln. Es kommt immer wieder vor, dass Beträge fälschlicherweise oder unberechtigt abgebucht werden. Verbraucher sollten schnell darauf reagieren und die Situation aufklären. Möglicherweise handelt es sich um ein Versehen, es können aber auch betrügerische Absichten dahinterstecken.
Verbraucherschützer empfehlen folgende Vorgehensweise:
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, mindestens alle 14 Tage.
- Wenn Sie vermuten, dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet werden, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Unter Umständen müssen Sie Konto und Karte sperren lassen.
- Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.
- Mit dem sogenannten “Chargeback” lassen sich unrechtmäßige Kreditkartenzahlungen rückbuchen. Kontaktieren Sie hierfür Ihre Bank. Wichtig: Sie müssen einen schriftlichen Klärungsversuch mit der Firma nachweisen können.
- Bei einem Streitfall mit Ihrer Bank oder wenn diese das Chargeback-Verfahren ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Auf seiner Webseite gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) einen Überblick über anerkannte Banken-Schlichtungsstellen. Für ausländische Banken ist das FIN-NET zuständig.
- Bei Problemen mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos. Kontaktieren kann man es online über ein Kontaktformular auf der Webseite evz.de.
Zahlungsabwickler und vergessene Abonnements
Manche Unternehmen übertragen den Kundenservice oder die Zahlungsabwicklung an Dienstleister. Nehmen wir an, Sie waren im Urlaub und haben an der Tankstelle oder im Restaurant mit der Karte bezahlt. Wenn Sie später einen fremden Namen in Ihren Kontoauszügen finden, ist das nicht immer ungewöhnlich. Prüfen Sie, ob die Zahlung nicht doch von Ihnen stammen könnte. Übrigens werden Beträge oft zeitversetzt abgebucht.
Denken Sie zudem an Ihre Abonnements. Einige verlängern sich nach einem Jahr automatisch. Auch daher könnte eine unbekannte Abbuchung rühren. Auf seiner Webseite stellt das EVZ Texte bereit, mit denen man Abonnements ganz einfach kündigen kann.
Abbuchungsfehler mit dem Verkäufer klären
Neben diesen berechtigten Abbuchungen kommt es immer wieder zu fehlerhaften. Zum Beispiel, wenn Geld für einen bereits gekündigten Vertrag eingezogen wird, ein Kaufpreis doppelt berechnet oder schlichtweg eine falsche Summe abgezogen wird. Kontaktieren Sie das Unternehmen! In den meisten Fällen lässt der Fehler sich schnell und einfach beheben und Sie bekommen das zu viel bezahlte Geld erstattet.
Vorsicht vor Datenklau und Abofallen
Vielleicht haben Sie einmal auf einer Webseite die Daten Ihrer Kreditkarte angegeben, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, einen Film zu streamen oder einen Datingdienst zu nutzen. Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher an unseriöse Anbieter gelangen und in eine Abofalle rutschen. Erst später bemerken sie, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben sollen.
Oft fehlen auf diesen Webseiten die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, insbesondere darüber, wer die Seite betreibt. Preise und Vertragslaufzeiten sind nicht transparent dargestellt. Häufig wird gegen die sogenannte “Button-Lösung” verstoßen. Das bedeutet, dass Schaltflächen nicht deutlich genug mit zum Beispiel „jetzt kostenpflichtig abonnieren“ beschriftet sind. Ist ein Bestell-Button nicht richtig gekennzeichnet, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Kunden sind nicht zur Zahlung verpflichtet.
Betrüger erschleichen sich Kreditkartendaten
Natürlich können unbekannte Kontoabbuchungen auch durch Betrug entstehen. Die Maschen sind oft sehr glaubhaft gestrickt. In SMS-Nachrichten oder E-Mails geben sich die Betrüger beispielsweise als Paketlieferdienst aus und beziehen sich auf eine getätigte Bestellung. Sie fordern Opfer auf, die Postadresse zu bestätigen und eine angebliche Zollgebühr zu bezahlen. Prüfen Sie solche Nachrichten genau und geben Sie keinesfalls Ihre Kreditkartendaten an!
Meldefristen
Für fehlerhafte Abbuchungen gibt es bei den Banken bestimmte Meldefristen. Halten Sie diese unbedingt ein, um eine realistische Chance zu haben, das Geld wiederzubekommen.
- Wenn Sie dem Abbuchenden eine Einzugsermächtigung erteilt haben:
Eine fehlerhafte, beispielsweise zu hohe oder doppelte Abbuchung können Sie innerhalb von 8 Wochen beanstanden.
- Wenn keine Einzugsermächtigung vorlag: In diesem Fall haben Sie 13 Monate Zeit.
Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass ein Betrag offenbar ohne Ihre Zustimmung von Ihrem Konto abgebucht wurde und legen Sie Widerspruch ein. Das geht in der Filiale, über das Telefon oder das Online-Banking. Erkennen und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der genannten Fristen, bekommen Sie den Betrag von Ihrer Bank gutgeschrieben. Das ist der Schutz, den Sie als Kunde genießen.
WICHTIG: Haben Sie fahrlässig gehandelt und etwa Ihre PIN auf der Rückseite Ihrer Bankkarte notiert, gilt dieser Schutz nicht. Dann haften Sie und erhalten keine Erstattung.
Skimming und Schadsoftware
Natürlich kann es sich um eine versehentliche Fehlbuchung z. B. von Ihrem Sportverein handeln. Hinter fragwürdigen Abbuchungen insbesondere aus dem Ausland, wo Sie sich definitiv nicht aufgehalten haben, kann aber auch Datenmissbrauch stecken. Hier müssen Sie neben der Meldung bei der Bank unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Denn unberechtigte Abbuchungen können auch durch das so genannte „Skimming“ verursacht werden, bei dem Betrüger Geldautomaten manipulieren und so an die Kartendaten inklusive PIN gelangen. Eine weitere Möglichkeit: Kriminelle schleusen Schadsoftware auf den Rechner oder auf mobile Geräte. Diese spioniert dann Bankdaten aus. Die Täter erhalten so Zugriff auf das Konto und können selbst Überweisungen tätigen.
Die Polizei rät Verbrauchern neben dem regelmäßigen Kontocheck:
- Gehen Sie in Internet-Shops sparsam mit Ihren privaten Bankdaten um – nutzen Sie, wenn möglich, den Kauf auf Rechnung.
- Lassen Sie verlorene oder gestohlene Kredit- oder EC-Karten umgehend sperren. Das geht am einfachsten über die zentrale Kartensperre unter der Rufnummer 116 116. Klären Sie vorab jedoch mit Ihrer Bank, ob sie am zentralen Sperr-Notruf teilnimmt.
- Informieren Sie Ihre Bank und die Polizei über einen Diebstahl.
- Behalten Sie nach einem Diebstahl Ihr Konto besonders gut im Auge und achten Sie auf fremde Abbuchungen. Lassen Sie von Ihnen nicht autorisierte Lastschriften zurückbuchen.