Festgeld vorzeitig kündigen: Das müssen Sie beachten!

Festgeld kündigen aus wichtigem Grund: Tipps & Infos

Beim Festgeld ist der Name Programm: Das Geld wird mit einem festen Zinssatz während einer festen Laufzeit angelegt. Wer sein Festgeldkonto vorher kündigen möchte, sollte einen triftigen Grund haben. Hier erfahren Sie, ob und wann Sie Ihr Festgeld vorzeitig kündigen können.

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Festgeld kündigen: Geht das?

Im Härtefall können Sparer auch vorzeitig aus der Festgeldanlage aussteigen.

Bei einem Festgeldkonto bleibt der Zinssatz während der gesamten Anlagedauer gleich. Das bietet vor allem Planungssicherheit – für den Kunden und die Bank. Der Zinssatz unterliegt somit keinen Schwankungen. Er ist die gesamte Laufzeit über gleichbleibend. Das eingezahlte Geld ist beim Festgeld nicht kurzfristig auszahlbar. In der Regel steht es Ihnen erst nach Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung.

Natürlich gibt es auch hier die Möglichkeit, das Festgeldkonto vorzeitig zu kündigen. Dies ist aber nur im Härtefall oder auf Kulanz der Bank möglich.

Festgeldkonto vorzeitig kündigen: Die Härtefallregel

Tritt beim Kunden ein Härtefall ein, hat er laut Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht, das Konto „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ zu kündigen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken steht dazu geschrieben:  Ein wichtiger Grund liegt vor, „wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann“.

Konkret heißt das: Das Festgeldkonto darf vorzeitig gekündet werden,

  • bei einer drohenden Insolvenz der Bank,
  • im Todesfall des Kontoinhabers (damit die Erben Zugriff auf das Geld haben),
  • wenn der Kontoinhaber Hartz IV beantragt.

Festgeldkonto auf Kulanz kündigen

Sollte keiner dieser oben genannten Fälle auf Ihre derzeitige Situation zutreffen, ist eine vorzeitige Auszahlung des Geldes nur dann möglich, wenn bei Vertragsbeginn eine entsprechende Vereinbarung schriftlich festgelegt wurde. Enthält der Vertrag keine entsprechende Regelung, können Sie das Festgeld zwar kündigen. Die Bank ist aber nicht dazu verpflichtet, das Geld auszuzahlen. Hier sind Kunden auf die Kulanz des jeweiligen Instituts angewiesen.

Wenn die Bank freiwillig die schriftliche Kündigung des Kunden akzeptiert und das Geld vorzeitig auszahlt, warten aber mitunter hohe Gebühren auf den Sparer.

  • In vielen Fällen gewährt die Bank gar keine Verzinsung oder eine deutlich niedrigere Verzinsung als vereinbart.
  • Bei einer bereits erfolgten Zinsausschüttung verrechnet die Bank den Betrag mit Stornokosten oder sonstigen Gebühren.
  • Zudem darf die Bank Gebühren in einer gesetzlich nicht festgeschriebenen Höhe berechnen.

Kunden sollten sich vorher gut überlegen, ob sie das Festgeld vorzeitig kündigen wollen. Denn wenn die Bank richtig zulangt, hohe Gebühren erhebt und sämtliche Zinsen streicht, können Sparer mit einer negativen Rendite aus dem Geschäft gehen.

Gute Alternative: Flexibles Festgeld

Wenn Sie Ihr Geld fest anlegen möchten, aber dennoch eine gewisse Flexibilität bewahren wollen, könnte das Flexible Festgeld etwas für Sie sein. Dabei legen Sie einen Teil – zumeist zwischen zehn und 50 Prozent – flexibel an. Das heißt: Auf diesen Teil Ihres Geldes können Sie jederzeit zugreifen. Der andere Teil wird fest angelegt und verzinst und steht erst nach Ende der Laufzeit zur Verfügung. Flexibles Festgeld ist somit eine Mischung aus Tagesgeld und Festgeld.

Angeboten werden flexible Festgelder unter anderem von:

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