Ob die Einrichtung eines Dauerauftrags kostenpflichtig ist oder nicht, hängt von der Bank und der gewählten Methode ab: das Einrichten per Telefon-Banking oder am Schalter kostet in der Regel mehr als die Online-Abwicklung.
Aktualisiert am 07.05.2021
Kosten für einen Dauerauftrag
Bei einem Dauerauftrag handelt es sich um die automatische Überweisung eines bestimmten Betrags in festgelegten Abständen. Typische Daueraufträge sind zum Beispiel Mietzahlungen oder Vorauszahlungen von Energie- und Gaslieferungen. Im Vergleich zur einmaligen Überweisung können Sie als Inhaber eines Girokontos ihre Bank beauftragen, einen gleichbleibenden Geldbetrag an denselben Empfänger zu einem wiederkehrenden Zeitpunkt termingerecht zu überweisen. Aber: Nicht jede Bank führt diesen Service gebührenfrei durch.
Bei einem Girokonto mit Paketpreismodell sind Daueraufträge als Serviceleistung inkludiert und werden kostenlos angeboten. Bei diesem Preismodell sind auch die Änderung des Auftrags und die Löschung kostenfrei. Bei Girokonten mit Einzelabrechnung kann neben einem Preis für die Änderung und Löschung des Auftrags noch eine Buchungsgebühr anfallen. Wer häufiger Daueraufträge verwenden möchte und dafür bei seiner Bank Gebühren zahlen muss, kann über einen Wechsel des Girokontos nachdenken, welcher Geld einsparen könnte.
- Bei einigen Filialbanken wie Sparkasse, Postbank, Volksbank etc. sind Daueraufträge kostenpflichtig, da hier höhere Servicekosten anfallen. Gerade bei der Sparkasse unterscheiden sich die Gebühren von Stadt zu Stadt.
- Grundsätzlich gilt: die Abwicklung eines Dauerauftrags kostet mehr, wenn sie am Schalter, telefonisch oder per Post erfolgt (zwischen 1 Euro und 2,45 Euro je nach Kontoart).
- Grenzüberschreitende Daueraufträge, also regelmäßige Überweisungen ins Ausland können ein Kostenfaktor sein: Banken erheben zwischen 1,50 Euro und 10 Euro für diesen Service. Wer Auslandsdaueraufträge nutzen möchte, sollte sich vor der Kontoeröffnung nach den Gebühren erkundigen.
Filialbanken und ihre Gebühren
Tatsächlich ist es aufwändig, die konkreten Kosten für Daueraufträge bei privaten Girokonten bei verschiedenen Banken herauszufinden. Meist sind die Informationen nur im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zu finden. Verbraucher sollten daher vor dem Kontowechsel direkt bei der Bank nachfragen.
- Sparkasse: online Einrichtung je nach Region 0,50 bis 1 Euro oder in der Kontoführungsgebühr enthalten
- Volksbank: online Einrichtung 1 Euro bei Privatgiro Basic
- Postbank: online Einrichtung im Kontoführungspreis enthalten
- Deutsche Bank: online Einrichtung im Kontoführungspreis enthalten
- Commerzbank: online Einrichtung im Kontoführungspreis enthalten
- Hypovereinsbank: online Einrichtung im Kontoführungspreis enthalten
- Targo Bank: online Einrichtung im Kontoführungspreis enthalten
DIREKTBANKEN UND IHRE GEBÜHREN
Die Einrichtung eines Dauerauftrags ist bei vielen Direktbanken kostenlos.
- Degussa Bank: kostenlose online Einrichtung, Änderung und Aussetzung eines Dauerauftrags
- DKB: kostenlose online Einrichtung und Verwaltung
- Comdirect: kostenlose online Einrichtung, Änderung und Aussetzung eines Dauerauftrags
- Norisbank: kostenlose Einrichtung eines Dauerauftrags online oder an deinem Terminal der Deutschen Bank
NEOBANKEN UND IHRE GEBÜHREN
Neobanken berechnen in der Regel keine Gebühren für die Online-Einrichtung eines Dauerauftrags.
- N26: kostenlose online Einrichtung und Verwaltung eines Dauerauftrags
- Vivid Money: kostenlose online Einrichtung und Verwaltung eines Dauerauftrags
- C24: kostenlose online Einrichtung und Verwaltung eines Dauerauftrags
- bunq: kostenlose online Einrichtung und Verwaltung eines Dauerauftrags
- Bitwala: kostenlose online Einrichtung und Verwaltung eines Dauerauftrags
Nicht alle Gebühren sind zulässig
Banken berechnen unterschiedliche Gebühren für Services im Bereich des Girokontos. Laut Verbraucherschutz kommt es immer wieder vor, dass Entgelte unzulässig sind. Wenn ein Gericht eine Gebühr für nicht zulässig erklärt, können Bankkunden ihr Geld zurückfordern. Nach Aussage des Bundesgerichtshofs (BGH) sind lediglich folgende Bankgebühren zulässig:
- Für Kontoauskunft
- Kostenerstattung des Ausstellers an den Empfänger einer nicht eingelösten Lastschriftermächtigung
- Für Scheckrückgaben
- Für Nutzung der Kreditkarte im Ausland
- Für die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen
- Kosten für Ein- und -Auszahlungen von Bargeld auf das eigene Konto/vom eigenen Konto am Bankschalter