Altersvorsorge: Die größten Irrtümer in Bezug auf die Rente

Alles über Höhe der Rentenbeiträge und Renteneintrittsalter

Die richtige Altersvorsorge ist wichtig. Arbeitnehmer zahlen dafür in die Rentenkasse ein. Ob das ausreicht, ob die Beiträge tatsächlich steigen und welche Irrtümer sich noch weit verbreitet haben, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

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Die Rentenbeiträge steigen weiter und weiter

Kaum ein Thema bewegt die Deutschen so sehr wie die Rente! Gerade deshalb halten sich auch hartnäckig viele Missverständnisse.

Es wäre zu schön, doch leider ist dem nicht so. Aktuell beträgt der Beitragssatz, den Sie in die Rentenversicherung einzahlen, 18,6 Prozent vom Einkommen. In den letzten 25 Jahren war der Prozentsatz in der Regel deutlich höher – 1997 lag er beispielsweise bei 20,3 Prozent.

Furcht vor einer immer kleiner werdenden gesetzlichen Rente

Diese Angst ist unbegründet. Der Grund: Die staatliche Rentengarantie schreibt gesetzlich fest, dass die gesetzliche Rente nicht sinken darf. In den letzten fünf Jahren sind die Renten sogar gestiegen – im Westen zwischen 1,67 und 4,25 Prozent und im Osten zwischen 2,5 und 5,95 Prozent.

Apropos Ost und West: Die Rentenbeiträge berechnen sich nicht nach dem Wohnort, sondern nach dem Arbeitsort. Wenn Sie in Thüringen wohnen, aber in Bayern arbeiten, wird die Rente nach Westwerten berechnet.

Je länger man arbeitet, desto höher fällt die Rente aus

Auch diese Annahme ist ein Trugschluss. Tendenziell kommt es nicht auf die Anzahl der Arbeitsjahre an, sondern darauf, wie viel Sie verdient haben. Wer also ein höheres Durchschnittseinkommen bekommt, erhält innerhalb einer kürzeren Periode dieselbe oder sogar mehr Rente als jemand mit einem geringeren Einkommen.

Im Umkehrschluss heißt das für Top-Verdiener aber nicht, dass sie eine exorbitant hohe Rente erwarten dürfen. Es gibt nämlich eine Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell bei 80.400 Euro Jahreseinkommen liegt. Alles, was darüber hinausgeht, spielt für die Rentenbeiträge keine Rolle.

Rente gibt es erst mit 67 Jahren

Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, liegt Ihr Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Wenn Sie davor geboren wurden, steigt das Rentenalter schrittweise an. Bis 2023 verschiebt sich das Renteneintrittsalter jeweils um einen weiteren Monat nach hinten. Wenn Sie zum Beispiel 1957 das Licht der Welt erblickt haben, können Sie mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen.

Generell dürfen Sie auch vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Dann müssen Sie aber mit Abschlägen rechnen. Diese Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn bleiben dauerhaft. Wenn Sie nicht auf 45 Versicherungsjahre kommen, kostet Sie jeder vorzeitige Renteneintrittsmonat  0,3 Prozent ihrer Rente.

Man muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen

Auch das ist ein Irrtum. Generell haben alle, die mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen können, einen Anspruch auf gesetzliche Rente. Dafür zählen aber nicht nur eingezahlte Beiträge mit ein, sondern zum Beispiel auch Geburten. Für jedes Kind, das Sie vor 1992 geboren haben, bekommen Sie 2,5 Jahre angerechnet. Ab 1992 sind es sogar drei Jahre. Wenn Sie zwei Kinder haben, haben Sie Ihren Rentenanspruch bereits erreicht.

Sollten Sie trotzdem nicht auf Ihre fünf Jahre kommen, können die eingezahlten Beiträge erstattet werden. Alternativ können die fehlenden Zeiten durch freiwillige Sonderzahlungen beglichen werden.

Gesetzliche Rente bekommen nur Angestellte

Fakt ist, dass Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet sind, Rentenbeiträge einzuzahlen. Aber auch Unternehmer, Selbstständige, Hausfrauen oder Beamte haben die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Die Höhe der Beiträge kann hier flexible gestaltet und jederzeit angepasst werden. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 1.004 Euro, maximal sind 15.400 Euro möglich.

Die Rente erhält man automatisch

Dass Sie pünktlich zum Renteneintritt Ihre Rente überwiesen bekommen, ist ein Trugschluss. Erst einmal müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Die Frist beträgt hierbei drei Monate zum Renteneintritt. Zudem berechnet die Rentenkasse nicht komplett Ihre Rente. Während Arbeitsentgelt oder auch der Bezug von Krankengeld maschinell gemeldet werden, müssen andere Leistungen von Ihnen gemeldet beziehungsweise beantragt werden. Dazu zählen:

Krankenzeiten

  • Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildungszeiten
  • Zeiten der beruflichen Ausbildung
  • Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten

Tipp: Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen zu Arbeit, Studium und Co. Denn Sie als Beitragszahler sind nachweispflichtig.

Zur Rente kann man sich etwas zuverdienen

Das ist zwar richtig, aber es gibt Beschränkungen. Frührentner dürfen seit dem 01. Juli 2017 bis zu 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr hinzuverdienen. Alles, was darüber hinausgeht, führt zu einer Rentenkürzung. Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, dürfen Sie unbegrenzt viel hinzuverdienen.

Europarente steht nur Angestellten zur Verfügung

Die Europarente (oder auch PEPP für Pan European Pension Product) ist eine für die in Europa lebenden Verbnraucher konzipierte private Altersvorsorge, die (aller Wahrscheinlichkeit nach) erstmals ab 2022 angeboten wird. Sie soll als Ergänzung zu den bereits bestehenden staatlichen Renten dienen. Die Europarente steht keinesfalls nur Angestellten zur Verfügung, sondern auch Selbständigen, Studierenden oder Arbeitslosen.

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